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Zulässigkeit von Betreibergesellschaften – kein prinzipieller Verstoß gegen das ärztliche Berufsrecht

Immer wieder kommt es zu Diskussionen über die berufsrechtliche Zulässigkeit von Betreibergesellschaften, die insbesondere bei investitionsintensiven Fächern wie Radiologie, Strahlentherapie oder Nephrologie die Zurverfügungstellung von kompletten Arztpraxen und Personal übernehmen.

Gegen die Zulässigkeit entsprechender Kooperationsformen wird häufig die Gefährdung der ärztlichen Unabhängigkeit nach § 30 der Landesberufsordnungen sowie Verstöße Weiter lesen

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Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses

In einer Reihe von Entscheidungen hatten Sozialgerichte immer wieder die Fälligkeit eines Vergütungsanspruchs in Frage gestellt, wenn sich im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens ergab dass ein Vergütungsanspruch zwar besteht, dieser sich aber aus einer anderen Codierung als in der Rechnung angegeben ergab.

Die Sozialgerichte haben in diesen Verfahren angenommen, dass es mangels einer ordnungsgemäßen Rechnung an der Fälligkeit der Vergütung fehle (vgl. etwa Sozialgericht für das Saarland, Urteil vom 01.10.2010 – S 1 KR 1964/02 –). Weiter lesen

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Berufsunfähigkeit eines Zahnarztes

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Zahnarzt gegen das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit geklagt hat.

Streitig war in dem Fall die Frage, ob der Begriff der Berufsunfähigkeit auch auf andere zahnärztliche Tätigkeiten bezogen werden kann, als nur auf die Tätigkeit am Behandlungsstuhl. Weiter lesen

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Ethikrat zur Embryonenspende

Das Recht der Reproduktionsmedizin in Deutschland ist für Patienten und Ärzte häufig undurchsichtig und schwer nachvollziehbar.

Ein Fortpflanzungsmedizingesetz gibt es bislang nicht, sodass die Regelungen in verschiedenen Gesetzestexten verstreut sind. So finden sich beispielsweise Regelungen im SGB V, im Embryonenschutzgesetz sowie den Berufsordnungen für Ärzte.

Erneut in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt die Reproduktionsmedizin aufgrund der öffentlichen Diskussion um die Zulässigkeit der Embryonenspende. Aber auch in der Vergangenheit waren bereits Leihmutterschaft, Samen- und Eizellenspende häufig Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen.  Weiter lesen